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Zeichnung

Bestellung neuer Wertpapiere vor deren offizieller Ausgabe

Definition:

Eine Zeichnung ist die verbindliche Bestellung eines Wertpapiers – zum Beispiel einer Aktie, einer Anleihe oder eines Zertifikats – noch bevor es offiziell an der Börse handelbar ist. Der Anleger erklärt damit sein Interesse, das Wertpapier zum festgelegten Ausgabepreis zu erwerben. Die Zeichnung erfolgt innerhalb einer definierten Zeichnungsfrist.

Formel:


1 Ankündigung – Emittent gibt Ausgabepreis und Zeichnungsfrist bekannt
2 Zeichnung – Anleger gibt verbindliche Order über Broker oder Bank auf
3 Zuteilung – nach Ende der Frist wird zugeteilt (ggf. anteilig bei Überzeichnung)
4 Lieferung – das Wertpapier wird ins Depot eingebucht

Beispiel:

Ein Unternehmen geht an die Börse (IPO). Der Ausgabepreis wird auf 20 € festgesetzt, die Zeichnungsfrist läuft 5 Tage. Ein Anleger zeichnet 50 Aktien – also 1.000 € – über seine Bank. Nach Ablauf der Frist erhält er bei starker Nachfrage womöglich nur 30 Aktien zugeteilt (anteilige Zuteilung), der Rest wird zurückgebucht.

Merksatz:

Wer zeichnet, kauft vor dem Markt – zum festgelegten Ausgabepreis, noch bevor das erste Kursangebot existiert. Eine Zeichnung ist verbindlich, aber keine Garantie auf vollständige Zuteilung.

Häufiges Missverständniss:

Viele Anleger glauben, eine Zeichnung sei unverbindlich wie eine Interessensbekundung. Tatsächlich handelt es sich um eine bindende Kauforder zum Ausgabepreis. Außerdem bedeutet eine Zeichnung nicht automatisch, dass der Börsenstart höher liegt – der Kurs kann am ersten Handelstag auch unter dem Ausgabepreis notieren.

Verwandte Begriffe:

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