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Listing (Börsennotierung)
Aufnahme eines Wertpapiers in den Börsenhandel
Definition:
Ein Listing bezeichnet die offizielle Zulassung eines Wertpapiers (z. B. einer Aktie) zum Handel an einer Börse. Erst durch das Listing wird ein Unternehmen für Investoren öffentlich handelbar.
Formel:
-
Beispiel:
Ein Unternehmen erfüllt die Anforderungen einer Börse und wird anschließend offiziell gelistet. Ab diesem Zeitpunkt können Investoren die Aktie an der Börse kaufen und verkaufen.
Merksatz:
Das Listing macht Wertpapiere handelbar an der Börse.
Häufiges Missverständniss:
Viele setzen Listing mit einem Börsengang (IPO) gleich. Ein IPO ist jedoch die erstmalige Ausgabe von Aktien, während ein Listing auch ohne Kapitalaufnahme erfolgen kann (z. B. bei einem direkten Börsengang).
Verwandte Begriffe:
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