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Quellensteuer

Eine Steuer, die direkt an der Quelle der Zahlung einbehalten wird

Definition:

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt dort abgezogen wird, wo eine Zahlung entsteht. Im Kapitalmarkt betrifft das oft Dividenden oder Zinsen aus dem Ausland. Der Anleger erhält dann nicht den vollen Betrag ausgezahlt, weil ein Teil bereits vorher vom auszahlenden Staat oder der auszahlenden Stelle einbehalten wurde.

Formel:

Ausgezahlter Betrag = Bruttobetrag − Quellensteuer

Beispiel:

Ein Anleger erhält eine Dividende von 100 Euro aus einer ausländischen Aktie. Wenn darauf 15 Prozent Quellensteuer anfallen, werden 15 Euro direkt einbehalten. Der Anleger bekommt zunächst nur 85 Euro ausgezahlt.

Merksatz:

Die Quellensteuer wird direkt beim Entstehen der Zahlung abgezogen, bevor das Geld beim Anleger ankommt.

Häufiges Missverständniss:

Oft wird gedacht, die Quellensteuer sei immer verloren. Tatsächlich kann sie je nach Land und Steuerabkommen ganz oder teilweise auf die heimische Steuer angerechnet oder zurückgefordert werden.

Verwandte Begriffe:

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